In der heutigen Geschäftswelt ist die Transparenz der Unternehmen in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit nicht mehr nur eine Option, sondern eine Notwendigkeit.
Die Europäische Union hat mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein umfangreiches Rahmenwerk geschaffen und damit neue Maßstäbe für Unternehmen gesetzt, um ihre ökologischen, sozialen und Governance-Leistungen offenzulegen.
Die CSRD führt eine umfassendere und detailliertere Nachhaltigkeitsberichterstattung für eine große Zahl von Unternehmen ein und erweitert die bestehende Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD). Schätzungen zufolge wird sich dadurch die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in der EU von 12.000 auf gut 50.000 erhöhen. Darüber hinaus wird der Nachhaltigkeitsbericht künftig ein verpflichtender Teil des Lageberichts sein, um interessierten Stakeholdern den Zugang zu diesen Informationen zu erleichtern.
Die Einführung der CSRD erfolgt zeitlich gestaffelt:
Große börsennotierte Unternehmen die bisher bereits nach der NFRD berichtet habe, berichten 2025 erstmal über ihr Geschäftsjahr 2024.
Große Unternehmen (gemäß HGB), die zwei der drei folgenden Bedingungen erfüllen, berichten 2026 erstmals über ihr Geschäftsjahr 2025:
Börsennotierte KMU (Kleine und Mittelgroße Unternehmen) mit weniger als 250 Mitarbeitenden berichten 2027 erstmals über die Geschäftsjahre 2025/2026.
Große Nicht-EU-Unternehmen mit Niederlassungen in der EU und einem Umsatz von mehr als 150 Mio. EUR innerhalb der EU berichten erstmals 2029 über das Geschäftsjahr 2028.
Mit der CSRD gehen auch entsprechende Vorgaben zur Umsetzung der Berichterstattung einher, die in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geregelt werden.
Die ESRS bilden den Rahmen für die Berichterstattung und legen die spezifischen Datenpunkte fest, die Unternehmen im Rahmen der CSRD offenlegen müssen. Die Integration dieser Standards in Ihre Geschäftsprozesse erfordert eine präzise und gut strukturierte Vorgehensweise.
Aktuell bestehen die ESRS aus zwölf Standards, von denen zwei generelle Standards die allgemeinen Anforderungen an die Berichterstattung (ESRS 1) und die allgemeinen Angaben des Unternehmens (ESRS 2) unabhängig vom Sektor abdecken. Dazu kommen fünf Umwelt- und vier Sozial-Standards sowie ein Standard zur Unternehmensführung (Governance), sodass alle ESG-Bereiche abgedeckt werden.
Zukünftig sind auch noch weitere sektorspezifische Standards für gewisse Branchen geplant, die speziell angepasste Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen.
Unser spezialisiertes Team unterstützt Sie auf dem gesamten Weg des CSRD-Reportings dabei, diese Anforderungen effizient und effektiv zu erfüllen.
Eine Stakeholder-Analyse ist ein unverzichtbarer Bestandteil für die erfolgreiche Umsetzung der CSRD und die Durchführung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Sie ermöglicht es Unternehmen, die relevanten Themen systematisch zu identifizieren, die Bedürfnisse ihrer Anspruchsgruppen zu adressieren und eine glaubwürdige sowie wirkungsvolle Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln. Durch eine enge Einbindung der Stakeholder können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Berichterstattung den Anforderungen der CSRD entspricht.
Wir begleiten Sie bei Ihrer Stakeholder-Analyse in mehreren klar definierten Schritten:
Im IRO-Screening (Impact, Risks & Opportunities) ermitteln wir mit Ihnen die für Ihr Unternehmen relevanten Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Nachhaltigkeit. Dieser Prozess ist entscheidend, um die Anforderungen der CSRD und der ESRS zu erfüllen und eine konsistente und transparente Berichterstattung zu gewährleisten. Wir begleiten Sie durch das gesamte Screening-Verfahren, sodass Sie die richtigen Informationen zur richtigen Zeit bereitstellen können.
Die doppelte Wesentlichkeit zeigt nicht nur auf, welche Auswirkungen Ihr Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat, sondern auch, wie Nachhaltigkeitsaspekte Ihr Unternehmen beeinflussen. Wir helfen Ihnen, diese Wesentlichkeitsprüfung systematisch durchzuführen, indem wir sowohl die positiven und negativen Auswirkung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit als auch die finanziellen und nicht-finanziellen Risiken und Chancen für Ihr Unternehmen berücksichtigen. Durch diese umfassende Betrachtung stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen alle relevanten Faktoren kennt und in seine Nachhaltigkeitsstrategie integriert.
Die Auswahl der richtigen ESRS-Datenpunkte ist entscheidend für eine transparente und präzise Berichterstattung. Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung der für Ihr Unternehmen relevanten Standards und Kennzahlen. Dies beinhaltet sowohl die umweltbezogenen als auch die sozialen und Governance-Daten, die zur Erfüllung der CSRD-Anforderungen erforderlich sind. Mit unserer Unterstützung stellen wir sicher, dass Sie die richtigen Daten erfassen, die aussagekräftig und für Ihre Stakeholder von Interesse sind.
Ein effektives Datenmanagement ist von zentraler Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung der ESRS und die Nachhaltigkeits-Berichterstattung gemäß der CSRD. Wir helfen Ihnen, eine solide Datenmanagementstrategie zu entwickeln, die sicherstellt, dass Ihre Daten konsistent, aktuell und vollständig sind. Dies umfasst nicht nur die Erfassung, sondern auch die Validierung und Analyse von ESG-Daten. So erreichen wir mit Ihnen, dass Ihre Berichterstattung auf fundierten Informationen basiert und den regulatorischen Vorgaben entspricht.
Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess der Nachhaltigkeits-Berichterstattung bis hin zur abschließenden Auditierung durch den Wirtschaftsprüfer. Wir stellen sicher, dass alle Anforderungen der CSRD und der ESRS erfüllt sind und dass Ihre Berichterstattung einer externen Prüfung standhält. Unsere Experten arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um den Prozess transparent und effizient zu gestalten, damit Sie mit Vertrauen und Sicherheit in die endgültige Auditierung gehen können.