Ökologische Auswirkungen eines Produktes (oder auch einer Dienstleistung) können mittels eines Life Cycle Assessments (LCA) bzw. einer Ökobilanzierung systematisch ermittelt und nach Wirkungskategorien klassifiziert ausgewiesen werden. Diese standardisierten Ergebnisse bieten sich an für eine transparente Kommunikation. Unternehmen mit hohem nachhaltigen Selbstverständnis machen bereits heute davon Gebrauch.
Auch der Gesetzgeber hat die Vorteile einer LCA erkannt. Die neue EU-Batterieverordnung beispielsweise schreibt vor, dass ein CO₂-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge ab 2024 ausgewiesen wird (die Wirkungskategorie „Global Warming Potenzial“ einer LCA).
Die Batterieverordnung legt die Anforderungen an Nachhaltigkeit, Sicherheit und Leistung für alle Batteriekategorien fest (EUR-Lex - 02023R1542-20240718 - EN - EUR-Lex). Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch spezifische Kennzeichnungen (Labelling, Marking, QR-Code) gewährleistet. Besonders hervorgehoben wird das Thema „Carbon Footprint“, das in Artikel 7 explizit gefordert wird. Die Methodik zur Berechnung und Verifizierung des CO₂-Fußabdrucks basiert auf einer Ökobilanz (Life Cycle Assessment) und wird in Anhang II der Verordnung geregelt.
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Einhaltung der Batterie-Verordnung gemäß Artikel 7 in Bezug auf Ihre Batterieprodukte, sondern auch bei der effizienten und praxisnahen Umsetzung. Unser Leistungsangebot umfasst die Ökobilanzierung sowie die Berichterstattung. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Verifizierung der rechtlichen Konformität Ihrer Batterieprodukte und stellen sicher, dass Sie alle regulatorischen Anforderungen zuverlässig erfüllen.
Bild 1: Produktionsprozess
Bild 2: Lebenszyklusphasen
Bild 3: Ökobilanzschritte
Die LCA folgt einem vierstufigen Prozess mit gegenseitigen Wechselwirkungen (Bild 3): Zuerst werden das Untersuchungsobjekt sowie die Systemgrenzen und das Ziel der Analyse festgelegt. Um eine Sachbilanz zu ermitteln wird ein Modell aufgebaut und mit Daten gefüttert, um die Emissionen und den Ressourcenverbrauch zu errechnen. Eine sogenannte Wirkungsabschätzung wird daraufhin mittels Klassifizierungen und ggf. Gewichtungen automatisiert ermittelt mit Blick auf wesentliche ökologische Wirkkategorien. Die Treibhausgaswirksamkeit ist lediglich eine dieser Kategorien – gleichwohl diese hoch relevant ist. Im Zuge der Interpretation der Ergebnisse können insbesondere in der Entwicklungsphase eines Produktes Szenarien modelliert werden, um eine gesicherte Entscheidungsvorlage für eine ökologische Optimierung des Impacts zu geben.
Die Ökobilanz wird über die gesamten Lebenszyklusphasen des Produktes/der Dienstleistung entlang der Bilanzierungsschritte (1 bis 4) erstellt. Dazu wird die Normenreihe ISO 14040ff herangezogen.